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Dokument-ID: 040890

Vorschrift

Flüssiggas-Tankstellen-Verordnung 2010 (FGTV 2010)

Inhaltsverzeichnis

8. Abschnitt
Schlussbestimmungen

§ 40. Inkrafttreten

idF BGBl. II Nr. 247/2010 | Datum des Inkrafttretens 01.08.2010

Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.