Achtung Wartungsarbeiten!

Diese Seite ist aufgrund von Wartungsarbeiten am Montag 17. August 2026 von 15:30 bis ca 18 Uhr nicht verfügbar.
Wir danken für Ihr Verständnis!

Dokument-ID: 040891

Vorschrift

Flüssiggas-Tankstellen-Verordnung 2010 (FGTV 2010)

Inhaltsverzeichnis

§ 41. Übergangsbestimmungen

idF BGBl. II Nr. 247/2010 | Datum des Inkrafttretens 01.08.2010

Im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung (§ 40) bereits genehmigte gewerbliche Betriebsanlagen und bestehende dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz unterliegende Arbeitsstätten müssen den Bestimmungen dieser Verordnung bis spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten dieser Verordnung entsprechen.