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Dokument-ID: 1190053
6. Abschnitt
Vorschrift
Grenzwerteverordnung 2025 (GKV)
6. Abschnitt
Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 33. Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Union
idF BGBl. II Nr. 339/2025 | Datum des Inkrafttretens 31.12.2025
Durch diese Verordnung werden folgende Richtlinien der Europäischen Union umgesetzt:
- Richtlinie (EU) 2022/431 zur Änderung der Richtlinie 2004/37/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Exposition gegenüber Karzinogenen, Mutagenen oder reproduktionstoxischen Stoffen bei der Arbeit, ABl. L 88 vom 16.03.2022 S. 1.
- Richtlinie (EU) 2023/2668 zur Änderung der Richtlinie 2009/148/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz, ABl. Nr. L vom 30.11.2023 S.1.
- Richtlinie (EU) 2024/869 zur Änderung der Richtlinie 2004/37/EG und der Richtlinie 98/24/EG hinsichtlich der Grenzwerte für Blei und seine anorganischen Verbindungen sowie für Diisocyanate, ABl. Nr. L vom 19.03.2024 S.1.
(BGBl. II Nr. 339/2025)