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Dokument-ID: 164316

Vorschrift

Heimarbeitsgesetz 1960

Inhaltsverzeichnis

VII. Hauptstück
Allgemeine Bestimmungen

§ 57. Arbeitnehmerschutzbestimmungen in anderen Vorschriften

idF BGBl. Nr. 303/1975 | Datum des Inkrafttretens 01.07.1975

In anderen gesetzlichen Vorschriften enthaltene Arbeitnehmerschutzbestimmungen, die über die in diesem Bundesgesetze getroffenen Regelungen hinausgehen, werden nicht berührt.