Garçonnière
Die Bezeichnung Garçonnière stammt aus dem Französischen und bedeutet so viel wie Junggesellenwohnung. Für gewöhnlich wird sie zweckmäßig eingerichtet bzw voll möbliert vermietet, für die Übernahme der Möbel wird ein Aufpreis verlangt, der im Mietvertrag festgehalten wird. Garconnieren sind aufgrund ihrer Größe eine preiswerte Wohngelegenheit. Im Regelfall haben diese Einraumwohnungen etwa 30 m2-50 m² Wohnfläche. Auch die Heizkosten sind nicht ausufernd. Die typische Garçonnière hat einen kleinen Eingangsbereich oder ein Vorzimmer, das aber meist ohne Trennung durch eine Tür in den Wohn- und Schlafbereich mündet. „Garçonnière“ ist kein spezifischer Rechtsbegriff, sondern eine gebräuchliche Bezeichnung für eine kleine Einzimmerwohnung. Bei möblierter Vermietung sind Ablösen, Inventarlisten und der Zustand der Einrichtung gesondert zu dokumentieren.