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Gerald Junker - Gernot Wurm | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.5.1 Anforderungen an elektrischen Anlagen für den Brand- und Explosionsschutz

In den für die Elektrotechnik einschlägigen Gesetzen und Verordnungen sind ua allgemeine Anforderungen an den Brand- und Explosionsschutz elektrischer Anlagen angeführt. Neben diesen allgemeinen rechtlichen Anforderungen sind die speziellen technischen Anforderungen in einer Reihe von Normen niedergeschrieben. Da diese Normen als anerkannte „Regeln der Technik“ gelten, sind sie auch für die Errichtung und Instandhaltung elektrischer Anlagen heranzuziehen. Zu beachten ist, dass durch Verordnung etliche Normen zu verbindlich zu erfüllenden Vorschriften erklärt wurden. Im Folgenden werden die wesentlichen rechtlichen Bestimmungen und technischen Anforderungen kurz behandelt.

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