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Dokument-ID: 459259
4.1.1 Brandgefährliche Stoffe erkennen und erkennbar machen
Warnsymbole und Warnhinweise auf dem Etikett
Sichtbares Warnsignal für Verantwortliche und Mitarbeiter sind die Warnsymbole auf Gebinden. Darüber hinaus weisen auch der Substanzname, bzw bei Lösungen die Konzentration und die Sicherheits- bzw Risikohinweise mit der Kennzeichnung basierend auf dem EU-Chemikalienrecht auf die Gefährlichkeit hin.