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Dokument-ID: 1079772
2.1 Brandschutz – Unterweisung der Arbeitnehmer/innen
Die TRVB O 119, „Betrieblicher Brandschutz, Organisation“, Pkt 4.6 erstreckt die Unterweisungsanforderungen auf alle sich ständig im Betrieb aufhaltenden Personen (zB Leiharbeitspersonal, Reinigungspersonal, Außendienstmitarbeiter, eigene Arbeitnehmer). Diese sind beim Eintritt in das Unternehmen und mindestens einmal jährlich zu unterweisen über: