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Dokument-ID: 1046381
Verordnung über qualifizierte Stellen (QuaSteV)
§ 1. Anwendungsbereich
Mit dieser Verordnung werden jene Erfordernisse, die qualifizierte Stellen erfüllen müssen, um Betreiber wesentlicher Dienste im Hinblick auf die von ihnen betriebenen wesentlichen Dienste gemäß § 17 Abs. 3 NISG überprüfen zu können, sowie das Verfahren zur Feststellung qualifizierter Stellen festgelegt.