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Dokument-ID: 1139060
4.2 DSGVO und gemeinsame Hinweisgeberplattform
Betreiben mehrere Unternehmen (oder Teile einer Unternehmensgruppe) zusammen ein Hinweisgebersystem, sind sie gem § 8 Abs 4 HSchG letzter Satz gemeinsame Verantwortliche gem Art 26 DSGVO.