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Neu Dokument-ID: 1029842

Mathias Past | Glossar

Sub-Auftragsverarbeiter

Ein Auftragsverarbeiter hat die Möglichkeit weitere Auftragsverarbeiter (Subunternehmer) zu beauftragen. In diesem Fall spricht man von einen so genannten Sub-Auftragsverarbeiter. Die Regelungen zur Beauftragung eines Sub-Auftragsverarbeiters durch einen Auftragsverarbeiter sind im Auftragsverarbeiter-Vertrag zu regeln. In der restriktivsten Auslegungsform darf die Beauftragung eines Sub-Auftragsverarbeiters nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung des Verantwortlichen erfolgen. Sollte eine allgemeine schriftliche Genehmigung zur optionalen Beauftragung von Sub-Auftragsverarbeitern vorliegen, so kann festgelegt werden, ob der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen zumindest über beabsichtigte Änderungen hinsichtlich der Hinzuziehung oder Ersetzung von Sub-Auftragsverarbeitern zu informieren hat.