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Dokument-ID: 1029788
Einwilligungserklärung
Eine Einwilligungserklärung kann in schriftlicher, elektronischer, mündlicher oder konkludenter (bestätigende Handlung) Form erfolgen. Vorformulierte Einwilligungserklärungen, die bereits durch den Verantwortlichen angehakt worden sind, gelten jedoch nicht als gültige Einwilligungen. Aus Beweisgründen ist eine schriftliche Form der mündlichen Form vorzuziehen.