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Mathias Past | Glossar

Recht auf Berichtigung (Betroffenenrechte)

Das Recht auf Berichtigung ist eines der Betroffenenrechte. Jede betroffene Person hat das Recht auf Berichtigung ihrer falschen personenbezogenen Daten. Die betroffene Person kann die Berichtigung in Form eines Korrigendums, aber auch in Form einer Vervollständigung ihrer unvollständigen personenbezogenen Daten vom jeweiligen Verantwortlichen verlangen.