Bring Your Own Device (BYOD)
BYOD ist ein Akronym für „Bring Your Own Device“, und bedeutet sinnhaft übersetzt „Verwende dein eigenes Gerät“. Nach diesem Ansatz sollen Mitarbeiter/innen dazu angehalten werden, ihre privaten Geräte (wie beispielsweise Smartphones, Tablets oder Laptops) für dienstliche Zwecke zu verwenden. Auch bei der Einrichtung der dienstlichen E-Mail-Box auf einem privaten Gerät (Smartphone, Tablet oder Laptop) handelt es sich bereits um „Bring Your Own Device“. Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist dieser Ansatz kritisch zu sehen, da technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) auf privaten Geräten im Regelfall weniger strikt kontrolliert und umgesetzt werden können als auf betrieblichen Geräten.