1.12.2 Die wichtigsten Änderungen
Begriff der personenbezogenen Daten
Daten stellen nur dann personenbezogene Daten dar, wenn der Betroffene identifiziert werden kann. Künftig soll gesetzlich eindeutig festgelegt werden, ob Personen noch als identifizierbar gelten oder nicht. Wenn der Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter zur Zeit der Verarbeitung mit angemessenen Mitteln einen Personenbezug herstellen kann oder bewusst Daten an einen anderen Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter weitergibt, der einen Personenbezug herstellen kann, gelten die Daten nicht als anonymisiert.