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Harald Straub | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.9.10 Begriffe und Abkürzungen im Überblick

Begriff/Abkürzung

Erklärung

AML (Anti-Money Laundering)

Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. In Österreich geregelt durch FM-GwG, GewO und weitere Gesetze.

FM-GwG (Finanzmarkt-Geldwäschegesetz)

Zentrale Rechtsgrundlage für Geldwäscheprävention bei bestimmten Berufsgruppen und Finanzdienstleistern in Österreich.

GewO (Gewerbeordnung)

Regelt die Geldwäschepflichten für bestimmte Gewerbetreibende (zB Immobilienmakler, Unternehmensberater, Bürodienstleister) in den §§ 365m bis 365z.

PEP (politisch exponierte Person)

Eine Person mit herausgehobener politischer Funktion (zB Minister, Abgeordneter, Bürgermeister großer Städte) – auch Familienmitglieder und enge Partner sind umfasst.

KYC (Know Your Customer)

Identitätsprüfungspflicht von Kunden. Dazu gehören: Personalausweis, wirtschaftlicher Eigentümer, Zweck der Geschäftsbeziehung, ggf PEP-Prüfung.

RBA (Risk-Based Approach)

Risikobasierter Ansatz: Maßnahmen müssen dem individuellen Risiko angepasst werden. Höheres Risiko – verstärkte Prüfpflicht.

DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung)

EU-Verordnung zum Schutz personenbezogener Daten. Sie gilt für alle Unternehmen ab dem ersten Kundenkontakt.

Art 6 DSGVO 

Regelung zur Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung. Im AML-Kontext meist lit c: Verarbeitung zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten.

Art 13 DSGVO

Informationspflicht gegenüber betroffenen Personen. Ausnahme bei AML-relevanten Fällen (Art 23).

Art 23 DSGVO

Erlaubt Einschränkungen der DSGVO-Rechte (zB Auskunft, Information), wenn dies gesetzlich notwendig ist – etwa im Fall einer Verdachtsmeldung.

TOMs (technisch-organisatorische Maßnahmen)

Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz personenbezogener Daten (zB Zugriffsschutz, Verschlüsselung, Protokollierung).

Tipping-off

Verbot, betroffene Personen über eine Verdachtsmeldung zu informieren. Gilt strikt (§ 9 FM-GwG) – auch indirekte Hinweise sind verboten.

goAML

Elektronisches Meldesystem der Geldwäschemeldestelle beim Bundeskriminalamt. Registrierung & Nutzung verpflichtend für AML-Meldungen.

A-FIU (Austrian Financial Intelligence Unit)

Nationale Meldestelle für Geldwäscheverdachtsmeldungen in Österreich – zuständig für goAML, ansässig im BMF/Bundeskriminalamt.

USP (Unternehmensserviceportal)

Zentrales Online-Portal für Behördenkontakte in Österreich. Registrierung für goAML erfolgt über das USP.

DSFA (Datenschutz-Folgenabschätzung)

Risikoanalyse bei Verarbeitung mit hohem Risiko für die Rechte Betroffener (zB Profiling, KI, umfangreiche Überwachung).

AMLA (Anti-Money Laundering Authority)

EU-Behörde für Geldwäschebekämpfung (in Aufbau), ab 2026 zuständig für überregionale AML-Aufsicht und Harmonisierung.

FATF (Financial Action Task Force)

Internationale Organisation zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Führt Prüfungen in Mitgliedstaaten (wie Österreich) durch.

HSchG (HinweisgeberInnenschutzgesetz)

Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie. Verpflichtet Unternehmen ab 50 MA zur Einrichtung eines internen Hinweisgebersystems.

StGB § 165

Strafgesetzbuch-Paragraf über Geldwäscherei – auch relevant bei unterlassener Meldung trotz Verdacht. Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahre möglich.

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