1.9.10 Begriffe und Abkürzungen im Überblick
Begriff/Abkürzung | Erklärung |
AML (Anti-Money Laundering) | Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. In Österreich geregelt durch FM-GwG, GewO und weitere Gesetze. |
FM-GwG (Finanzmarkt-Geldwäschegesetz) | Zentrale Rechtsgrundlage für Geldwäscheprävention bei bestimmten Berufsgruppen und Finanzdienstleistern in Österreich. |
GewO (Gewerbeordnung) | Regelt die Geldwäschepflichten für bestimmte Gewerbetreibende (zB Immobilienmakler, Unternehmensberater, Bürodienstleister) in den §§ 365m bis 365z. |
PEP (politisch exponierte Person) | Eine Person mit herausgehobener politischer Funktion (zB Minister, Abgeordneter, Bürgermeister großer Städte) – auch Familienmitglieder und enge Partner sind umfasst. |
KYC (Know Your Customer) | Identitätsprüfungspflicht von Kunden. Dazu gehören: Personalausweis, wirtschaftlicher Eigentümer, Zweck der Geschäftsbeziehung, ggf PEP-Prüfung. |
RBA (Risk-Based Approach) | Risikobasierter Ansatz: Maßnahmen müssen dem individuellen Risiko angepasst werden. Höheres Risiko – verstärkte Prüfpflicht. |
DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) | EU-Verordnung zum Schutz personenbezogener Daten. Sie gilt für alle Unternehmen ab dem ersten Kundenkontakt. |
Art 6 DSGVO | Regelung zur Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung. Im AML-Kontext meist lit c: Verarbeitung zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten. |
Art 13 DSGVO | Informationspflicht gegenüber betroffenen Personen. Ausnahme bei AML-relevanten Fällen (Art 23). |
Art 23 DSGVO | Erlaubt Einschränkungen der DSGVO-Rechte (zB Auskunft, Information), wenn dies gesetzlich notwendig ist – etwa im Fall einer Verdachtsmeldung. |
TOMs (technisch-organisatorische Maßnahmen) | Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz personenbezogener Daten (zB Zugriffsschutz, Verschlüsselung, Protokollierung). |
Tipping-off | Verbot, betroffene Personen über eine Verdachtsmeldung zu informieren. Gilt strikt (§ 9 FM-GwG) – auch indirekte Hinweise sind verboten. |
goAML | Elektronisches Meldesystem der Geldwäschemeldestelle beim Bundeskriminalamt. Registrierung & Nutzung verpflichtend für AML-Meldungen. |
A-FIU (Austrian Financial Intelligence Unit) | Nationale Meldestelle für Geldwäscheverdachtsmeldungen in Österreich – zuständig für goAML, ansässig im BMF/Bundeskriminalamt. |
USP (Unternehmensserviceportal) | Zentrales Online-Portal für Behördenkontakte in Österreich. Registrierung für goAML erfolgt über das USP. |
DSFA (Datenschutz-Folgenabschätzung) | Risikoanalyse bei Verarbeitung mit hohem Risiko für die Rechte Betroffener (zB Profiling, KI, umfangreiche Überwachung). |
AMLA (Anti-Money Laundering Authority) | EU-Behörde für Geldwäschebekämpfung (in Aufbau), ab 2026 zuständig für überregionale AML-Aufsicht und Harmonisierung. |
FATF (Financial Action Task Force) | Internationale Organisation zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Führt Prüfungen in Mitgliedstaaten (wie Österreich) durch. |
HSchG (HinweisgeberInnenschutzgesetz) | Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie. Verpflichtet Unternehmen ab 50 MA zur Einrichtung eines internen Hinweisgebersystems. |
StGB § 165 | Strafgesetzbuch-Paragraf über Geldwäscherei – auch relevant bei unterlassener Meldung trotz Verdacht. Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahre möglich. |