5.2 Trans-Atlantic Data Privacy Framework
2015 wurde das „Safe Harbour“-Abkommen zum Austausch von personenbezogenen Daten zwischen Amerika und Europa vom EuGH für ungültig erklärt (EuGH-Entscheidung 2000/520 oder „Schrems I“). Als Nachfolger von Safe Harbour und mit dem Ziel der EU-Kommission Zeit für Verhandlungen mit der amerikanischen Regierung zu geben, wurde das „Privacy Shield“-Abkommen in Kraft gesetzt. Amerikanische Unternehmen verpflichteten sich durch Selbstzertifizierung den so genannten „Privacy Shield Principles“ und waren so zu behandeln, als hätten sie ein EU-konformes Datenschutzniveau.