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Dokument-ID: 1030792
4.2.4 Verwaltung der Verträge
Das verantwortliche Unternehmen muss jederzeit darstellen können in welchem datenschutzrechtlichen Verhältnis ein Dienstleister steht. Dafür ist ein Gesamtverzeichnis aller Dienstleister, in dem auch begründet wird, warum ein Partnerunternehmen kein Auftragsverarbeiter ist, sehr hilfreich.