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Dokument-ID: 1031093
1.1 Betriebssysteme
Mit abgesicherten Betriebssystemen erfüllen Sie die folgenden Pflichten im Datenschutzrecht:
Art 5, 24 und 32 DSGVO | Datenverarbeitung unter Gewährleistung angemessener Sicherheit und Schutz vor unbefugter und unberechtigter Verarbeitung und vor Verlust, Beschädigung oder Zerstörung Umsetzen von angemessenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten unter Berücksichtigung des Standes der Technik und der Eintrittswahrscheinlichkeit |