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Christian Reiser - Dieter Toth † - Albert Scherzer - Mathias Past | Glossar

Spam

Als Spam (englische Bezeichnung für Müll) werden ungefragt gesendete Mails, meist mit Werbebotschaft, bezeichnet. Gem § 107 Abs 2 Telekommunikationsgesetz (TKG) 2003 ist die Zusendung elektronischer Post (einschließlich SMS und Newsletter) an Verbraucher ohne vorherige Einwilligung des Empfängers grundsätzlich unzulässig, wenn die Zusendung zu Zwecken der Direktwerbung erfolgt. Ein Verstoß dagegen zieht eine Verwaltungsstrafe nach sich.