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Dokument-ID: 1117959
2.10.3 Datenschutz der Betroffenen
Wenn Fremdmaterial
- identifizierbare Aufnahmen und Abbildungen oder
- personenbezogenen Daten
enthält, dann muss vor der Nutzung und dem Einsatz entweder
- eine gesetzliche Ermächtigung oder
- eine dezidierte Einwilligung direkt vom Betroffenen