2.2.6 Exkulpation und Haftung von Unternehmen
Möglichkeiten und Grenzen der (Selbst-)Entlastung vom Vorwurf des Verschuldens
Die Exkulpation, also die Möglichkeit eines Unternehmens, sich von der Haftung zu entbinden, ist im Rahmen der DSGVO nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Nach Art 82 Abs 3 DSGVO kann sich ein Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter von der Haftung befreien, wenn er nachweist, dass er in keinster Weise für den Schaden verantwortlich ist. Dies impliziert, dass das Unternehmen nachweisen kann, dass die Datenverarbeitung rechtmäßig erfolgt ist und alle erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung der DSGVO getroffen wurden.