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Dokument-ID: 1178498
KAPITEL VII
ABSCHNITT 1
Artikel 64
AI Act
KAPITEL VII
GOVERNANCE
ABSCHNITT 1
Governance auf Unionsebene
Artikel 64
Büro für Künstliche Intelligenz
(1) Die Kommission entwickelt über das Büro für Künstliche Intelligenz die Sachkenntnis und Fähigkeiten der Union auf dem Gebiet der KI.
(2) Die Mitgliedstaaten erleichtern dem Büro für Künstliche Intelligenz die ihm gemäß dieser Verordnung übertragenen Aufgaben.