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Neu Dokument-ID: 1178537

Vorschrift

AI Act

Inhaltsverzeichnis

Artikel 84
Unionsstrukturen zur Unterstützung der Prüfung von KI

idF ABl. L 2024/1689 | Datum des Inkrafttretens 02.08.2025

(1) Die Kommission benennt eine oder mehrere Unionsstrukturen zur Unterstützung der Prüfung von KI, die die Aufgaben gemäß Artikel 21 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2019/1020 im KI-Bereich wahrnehmen.

(2) Unbeschadet der in Absatz 1 genannten Aufgaben leisten die Unionsstrukturen zur Unterstützung der Prüfung von KI auf Anfrage des KI-Gremiums, der Kommission oder der Marktüberwachungsbehörden auch unabhängige technische oder wissenschaftliche Beratung.