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Dokument-ID: 1178542
Artikel 87
AI Act
Artikel 87
Meldung von Verstößen und Schutz von Hinweisgebern
Für die Meldung von Verstößen gegen diese Verordnung und den Schutz von Personen, die solche Verstöße melden, gilt die Richtlinie (EU) 2019/1937.