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12.06.2024 | Arbeitssicherheit & Brandschutz | ID: 1175168
Der organisatorische Brandschutz umfasst jene betrieblichen Vorkehrungen, die durch Pläne und Konzepte, durch die Verteilung von Zuständigkeiten und Aufgaben, durch Ausbildung und Unterweisung von Mitarbeitenden über das richtige Verhalten im Brandfall sowie durch Eigenkontrollen und Protokollführung einen effektiven vorbeugenden Brandschutz gewährleisten, um der Verpflichtung zur Brandprävention nachzukommen.
Das Ziel von Maßnahmen des organisatorischen Brandschutzes ist es
beizutragen.
Zu den wichtigsten rechtlichen Grundlagen für diesen Bereich des Brandschutzes zählen:
Die TRVB 119 „Organisatorischer Brandschutz“ soll in Verbindung mit der TRVB 117 „Betrieblicher Brandschutz – Ausbildung“ und der TRVB 120 „Betrieblicher Brandschutz, Eigenkontrollen – Kontrollplan“ einheitliche Mindestanforderungen für die Organisation des Brandschutzes in Betrieben festlegen.
Verpflichtend ist eine Brandschutzorganisation gem TRVB 119 ua für Betriebsanlagen mit erhöhter Brandgefahr oder für Bauwerke mit technischen Brandschutzeinrichtungen. Sie kann aber auch behördlich vorgeschrieben werden.
In Bezug auf das Personal geht es nach der Klärung der Verantwortung um die Bestellung einer ausreichenden Anzahl an Brandschutzbeauftragten bzw Brandschutzwarten oder anderer Brandschutzorgane (zB Interventionsdienst) gem AStV und OIB-RL 2.1. Außerdem ist im Blick zu behalten, dass deren Ausbildung regelmäßig durch Seminare zum aktuellen Stand bzw zu spezifischen betriebsrelevanten Aspekten des Brandschutzes aktualisiert wird.
Brandschutzbeauftragte sind dafür zuständig, eine Brandschutzordnung zu erstellen, in der die nötigen Vorkehrungen und Maßnahmen zur Brandverhütung und -bekämpfung geregelt werden. Grundlage für Form und Inhalt von Brandschutzordnungen ist die TRVB 119.
Der Brandschutzbeauftragte hat auch dafür Sorge zu tragen, dass alle Prüfgegenstände in regelmäßigen Intervallen Überprüfungen, Instandhaltungen und Revisionen unterzogen werden. Bei der periodischen Überprüfungen von Sicherheitseinrichtungen gem Pkt 5.1.3.7 der TRVB 119 unterstützt Sie unsere kostenlose Checkliste „Brandschutz – Periodische Überprüfungen“.
Die Erstellung von Brandschutzplänen ist in der TRVB 121 geregelt. Sie ist gem AStV für bestimmte Betriebe verpflichtend (zB für Betriebe mit Brandschutzbeauftragten oder Betriebsfeuerwehr), aber auch für andere Betriebe empfehlenswert. Nutzen Sie auch unsere Gratis-Vorlage für einen Brandschutzplan und sparen Sie wertvolle Zeit.
Eigenkontrollen dienen dazu, Gefahren und Mängel im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes frühzeitig zu erkennen und zu beheben. Die Anzahl der jährlich erforderlichen Kontrollen für die jeweiligen Brandschutzeinrichtungen sind in der TRVB 120 zusammengefasst. Über die Ergebnisse der Eigenkontrollen ist Protokoll zu führen (Brandschutzbuch).
Um einen lückenlosen organisatorischen Brandschutz sicherzustellen, müssen Unternehmen stets auf dem neuesten Stand der Technik bleiben. Brandschutzverantwortliche werden daher regelmäßig mit unterschiedlichen gesetzlichen Anforderungen und Neuerungen sowie mit verschiedenen organisatorischen Fragen konfrontiert:
Neben der Einhaltung einschlägiger gesetzlicher Vorgaben, sollten Sie in Ihrem Betrieb außerdem bestehende Maßnahmen und Abläufe regelmäßig prüfen, um Ihren Brandschutz zu optimieren und Sach- und Personenschäden zu vermeiden. Stellen Sie zB folgende Fragen: