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Dokument-ID: 1030297
Alternative-Streitbeilegung-Gesetz (AStG)
§ 13. Verfahrenskosten
Die Teilnahme am Verfahren ist für die Parteien, sofern nicht gesetzlich oder in den jeweiligen Verfahrensregeln im Einklang mit § 6 Abs. 5 etwas anderes vorgesehen ist, kostenlos.