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Dokument-ID: 1104376
Telekommunikationsgesetz 2021 (TKG 2021)
§ 155. Antrag auf Ausstellung
Der Antrag auf Ausstellung eines Amateurfunkprüfungszeugnisses ist beim Fernmeldebüro schriftlich einzubringen und hat jedenfalls folgende Angaben zu enthalten:
- Name und Anschrift des Antragstellers,
- die angestrebte Prüfungskategorie.