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Dokument-ID: 987963
3. Abschnitt
Zahlungsdienstegesetz 2018 (ZaDiG 2018)
3. Abschnitt
Rahmenverträge
§ 46. Anwendungsbereich
Dieser Abschnitt gilt für Zahlungsvorgänge, die von einem Rahmenvertrag erfasst sind.