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Dokument-ID: 1032238
6.6 Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten von Dienstnehmern
Arbeitsunfall
Arbeitsunfälle sind gem § 175 Abs 1 ASVG Unfälle, die sich im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit einer Tätigkeit stehen, die unter den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz fallen (zB durch die AUVA).