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Thomas Haiden | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.1.3 Ziviltechniker

Definition Ziviltechniker

Ziviltechniker ist gem § 2 ZTG • [Fußnote: Ziviltechnikergesetz 2019 – ZTG 2019, BGBl I 29/2019.]  der Überbegriff für Architekten und Ingenieurkonsulenten und Zivilingenieure.

Der Bereich Elektrotechnik fällt in die Sektion der Ingenieurkonsulenten. Seit Inkrafttreten des neuen Ziviltechnikergesetzes dürfen sich gem § 35 Abs 4 ZTG Ingenieurkonsulenten auch Zivilingenieure nennen. Davor war dies Ziviltechnikern vorbehalten, die eine entsprechende Befugnis nach dem alten Ziviltechnikergesetz • [Fußnote: Ziviltechnikergesetz 1993 – ZTG 1993, BGBl 156/1994 idF BGBl I 27/2019.]  vor 1993 erhalten haben und auch zur ausführenden Tätigkeit berechtigt sind.

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