6.4 Überprüfung von Erdungsanlagen
Erstprüfungen
Neu errichtete Erder sind vor dem Verfüllen mit Beton oder mit Erdreich auf die korrekte Lage des Erders und der Anschlussfahnen sowie auf Zuverlässigkeit der Anschlussverbindungen zu überprüfen. Diese Überprüfungen sind gem Kap 8 der durch die Elektrotechnikverordnung 2020 – ETV 2020, BGBl II 308/2020, zur verbindlich anzuwenden erklärten Norm OVE E 8014:2019-01-01 von einem befugten Elektrotechniker vorzunehmen. Das Prüfergebnis ist zu dokumentieren und die Erdungsanlage freizugeben. Über die Lage der gesamten Erdungseinrichtung sind Pläne zu erstellen und vorteilhaft mit Lichtbildern und Detailaufnahmen, die insbesondere die Verbindungsstellen (Haupterdungsschiene, Blitzschutzsystem) wiedergeben, zu ergänzen.