Neu
Dokument-ID: 1150743
4.1 Brandbekämpfung an elektrischen Anlagen gem ÖVE/ÖNORM E 8350:2017-12-01
Diese Betriebsanweisung gilt für das Löschen von Bränden an elektrischen Anlagen (Niederspannung bis 1.000 V) mit Handfeuerlöschern.