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Dokument-ID: 1102582
10.2 Empfehlungen für Elektriker (Elektrotechniker)
Damit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: AGB) Vertragsinhalt werden, müssen sie zwischen dem Elektriker (Elektrotechniker) bzw dem Elektrotechnikunternehmen und seinen Kunden vereinbart werden. Es reicht grundsätzlich dabei aus, dass ein Hinweis auf der Vorderseite des Angebotes mit den Worten: „Es gelten ausschließlich unsere beiliegenden AGBs.“ erfolgt.