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Thomas Haiden | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.1.1 Elektrofachkraft

Definition Elektrofachkraft

Gem § 1 Abs 3 Z 1 ESV • [Fußnote: Elektroschutzverordnung – ESV 2012, BGBl II 33/2012.]  ist eine Elektrofachkraft dadurch definiert, dass eine geeignete fachliche Ausbildung sowie Kenntnisse und Erfahrungen vorhanden sein müssen. Wesentlicher Punkt dabei ist die Fähigkeit, Gefahren, die von der Elektrizität ausgehen können, zu erkennen und zu vermeiden. Diese Forderung deckt sich auch mit der Definition von Punkt 3.2.4 • [Fußnote: ÖVE/ÖNORM EN 50110-1:2014, Betrieb von elektrischen Anlagen – Teil 1: Allgemeine Anforderungen.]  der ÖVE/ÖNORM EN 50110-1.

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