3.1.2 Technisches Büro
Definition „Technisches Büro“
Der Begriff „Technisches Büro“ findet sich in der Gewebeordnung nicht. Gewerberechtlich handelt es sich dabei um „Ingenieurbüros“. In unterschiedlichen Gesetzesmaterien, wie zB in der Flüssiggas-Tankstellen-Verordnung, • [Fußnote: Flüssiggas-Tankstellen-Verordnung – FGTV 2010, BGBl II 247/2010.] findet sich aber nach wie vor auch der Begriff „Technisches Büro“. Als Synonym für den Begriff der Ingenieurbüros wird – so wie in der Gewerbeordnung auch – der Begriff „Beratende Ingenieure“ verwendet.