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Dokument-ID: 1032212
6.1.3 Liste geeigneter Unternehmen® des Auftragnehmerkataster Österreich – ANKÖ
Die öffentliche Hand kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben – unter Einhaltung bestimmter Rechtsvorschriften (Bundesvergabegesetz) – Leistungen von privaten Unternehmen beziehen. Dabei erfordert die Auftragsvergabe eine erhöhte Sorgfaltspflicht, da hierbei Steuergelder zum Einsatz kommen.