Neu
Dokument-ID: 1034277
7.3.1 Vermögenssorge und gesetzliche Vertretung
Wirkungsbereich
Während den obsorgebetrauten Eltern eines Minderjährigen in diesem Rahmen die Vermögensverwaltung (einschließlich der gesetzlichen Vertretung in diesem Bereich) infolge des Alters des Kindes schlechthin obliegt, ist dies bei volljährigen psychisch Kranken oder vergleichbar Beeinträchtigten in dieser Allgemeinheit nicht der Fall.