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Neu Dokument-ID: 1034242

Alexander Kdolsky - Dominik Rammelmüller | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.1.3 Zum neuen Erwachsenenschutzrecht

Grundsätze und Grundsätzliches

Durchaus programmatisch bestimmt § 239 ABGB, dass im rechtlichen Verkehr dafür Sorge zu tragen ist, dass volljährige Personen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer vergleichbaren Beeinträchtigung in ihrer Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt sind, möglichst selbstständig, erforderlichenfalls mit entsprechender Unterstützung (unter anderem durch die Familie oder Einrichtungen der Behindertenhilfe), ihre Angelegenheiten selbst besorgen können (Erhaltung der Autonomie als vorrangiges Ziel: RV 2017, 17).

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