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Gerda Schönsgibl | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.1 All-In-Vereinbarungen – Lohnsteuer, Sozialversicherung

Definition All-In-Vereinbarung

Bei einer All-In-Vereinbarung einigen sich Dienstnehmer und Dienstgeber darauf, dass allfällige Überstunden bereits im Arbeitsentgelt enthalten sind und nicht gesondert entlohnt werden.

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