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Neu Dokument-ID: 897052

Petra Laback - Andreas Gerhartl | Praxiswissen | Fachbeitrag

4 Arbeitszeitübertretung

Unter Arbeitszeitübertretung versteht man – im engen Sinne – die Überschreitungen der Höchstgrenzen der Arbeitszeit und Mindestruhezeiten. Im erweiterten Sinne sind damit sämtliche Übertretungen von arbeitsrechtlichen Bestimmungen gemeint. Diese werden unter Verwaltungsstrafe gestellt, welche infolge des öffentlichen Interesses am Gesundheitsschutz gerechtfertigt ist.

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