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Dokument-ID: 896335
1.12 Überstundenpauschale bei werdenden bzw stillenden Müttern
Bei werdenden bzw stillenden Müttern, die eine Überstundenpauschale vereinbart haben, gilt Folgendes:
§ 8 MSchG sieht ein (zwingendes) Verbot der Leistung von Überstunden für werdende und stillende Mütter vor, womit auf den biologischen Tag-Nacht-Rhythmus der betroffenen Arbeitnehmerinnen Rücksicht genommen werden soll (ErlRV 735 BlgNR 18. GP 22).