6.1 Gleitzeitguthaben – Lohnsteuer, Sozialversicherung
Allgemein
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat grundsätzlich festgehalten, dass bei einem Gleitzeitguthaben am Ende einer Gleitzeitperiode eine Aufrollung auf die einzelnen Beitragszeiträume nicht in Betracht kommt. Das Guthaben ist – so der VwGH – gleichsam als Ergebnis eines Arbeitszeitkontokorrents das rechnerische Ergebnis von Gut- und Fehlstunden. Als solches könne es daher keinem bestimmten Beitragszeitraum zugeordnet werden, sondern nur jenem Zeitraum, in dem die Auszahlung erfolgte (VwGH vom 21.4.2004, Zl 2001/08/0048).