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Neu Dokument-ID: 896290

Magdalena Ferner - Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.4 Erlaubtheit der Überstundenleistung

Abgeltung der 11. und 12. Überstunde durch Überstundenpauschalen? Grundsätzlich bestehen folgende Überstundengrenzen:

  • Pro Woche sind maximal 20 Überstunden zulässig. Ein Jahres-Kontingent an Überstunden, welches nicht überschritten werden darf, besteht nicht.
  • Es darf eine Tagesarbeitszeit von zwölf Stunden nicht überschritten werden
  • Gem § 8 AZG kann die Arbeitszeit zur Vornahme von Vor- und Abschlussarbeiten unter gewissen Voraussetzungen um eine weitere halbe Stunde ausgedehnt werden.
  • Die maximale Wochenarbeitszeit beträgt gem § 9 AZG grundsätzlich 60 Stunden.
  • Überstunden setzen einen erhöhten Arbeitsbedarf voraus.
  • Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit darf innerhalb eines Durchrechnungszeitraumes von 17 Wochen 48 Stunden nicht überschritten werden.

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