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Dokument-ID: 896290
1.4 Erlaubtheit der Überstundenleistung
Abgeltung der 11. und 12. Überstunde durch Überstundenpauschalen? Grundsätzlich bestehen folgende Überstundengrenzen:
- Pro Woche sind maximal 20 Überstunden zulässig. Ein Jahres-Kontingent an Überstunden, welches nicht überschritten werden darf, besteht nicht.
- Es darf eine Tagesarbeitszeit von zwölf Stunden nicht überschritten werden
- Gem § 8 AZG kann die Arbeitszeit zur Vornahme von Vor- und Abschlussarbeiten unter gewissen Voraussetzungen um eine weitere halbe Stunde ausgedehnt werden.
- Die maximale Wochenarbeitszeit beträgt gem § 9 AZG grundsätzlich 60 Stunden.
- Überstunden setzen einen erhöhten Arbeitsbedarf voraus.
- Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit darf innerhalb eines Durchrechnungszeitraumes von 17 Wochen 48 Stunden nicht überschritten werden.