9.1 Schichtplanerstellung
Bei mehrschichtiger Arbeitsweise verlangt das Gesetz die Erstellung eines Schichtplanes. Der Schichtplan muss neben den einzelnen Schichten die Wochentags-, und Uhrzeitabfolgen sowie die Pausenabfolge beinhalten. Das Gesetz sieht für den Schichtplan keine besondere Form vor. Sofern der Schichtplan in einer Betriebsvereinbarung festgelegt ist, gilt das für die Betriebsvereinbarung bestehende Schriftlichkeitserfordernis. Darüber hinaus genügt die „Darstellung“ des Schichtplanes in Papierform oder elektronisch, ohne Unterfertigung durch Arbeitnehmer.