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Neu Dokument-ID: 896592

Melanie Haberer | Praxiswissen | Fachbeitrag

3 Elternteilzeit

Eine spezielle Form der Teilzeit begegnet uns in Form der so genannten Elternteilzeit. Im Rahmen dieser Regelung können ArbeitnehmerInnen, die zuvor Vollzeit bzw eine höhere Wochenstundenanzahl gearbeitet haben, potenziell einseitig eine Reduktion ihrer Arbeitszeit durchsetzen. Diese ist sowohl für Mütter und Väter geregelt und gilt im Wesentlichen gleichlautend für beide Geschlechter. Die folgenden Ausführungen nehmen der Einfachheit halber auf die Regelungen für Mütter Bezug.

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