© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 896237

Barbara Reichl-Bischoff | Praxiswissen | Fachbeitrag

10 Nachtschwerarbeit

Begriffsbestimmungen

Als Nacht im Sinne des AZG gilt die Zeit zwischen 22:00 Uhr und 5:00 Uhr. Das AZG definiert damit einen eigenständigen Begriff der Nacht. Die Nachtzeiten sind unabhängig von den Wochentagen festgelegt; dh Nachtarbeit liegt an allen Tagen der Woche vor, in denen zumindest drei Stunden in den Zeitraum von 22:00 Uhr bis 5:00 Uhr fallen.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Handbuch Arbeitszeitrecht in unserem Shop! Zum Shop