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Dokument-ID: 1030347
6. Abschnitt
Alternative-Streitbeilegung-Gesetz (AStG)
6. Abschnitt
Behörden und Berichtspflichten
§ 24. Zuständige Behörden und zentrale Anlaufstelle
1. | für die AS-Stellen gemäß § 4 Abs. 1 Z 2 bis 4 der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie und | |||||||||
2. | in allen anderen Fällen der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz. | |||||||||
(2) Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz ist zentrale Anlaufstelle für die Europäische Kommission.