3.1.1 Ladestationen für Elektrofahrzeuge
Für die Versorgung von Elektrofahrzeugen ist gem Abschnitt 7-722 des Teiles 7 der OVE E 8101:2019-01-01 ein gesonderter Stromkreis zu Ladezwecken zu installieren. Als Leiterkonfiguration ist ein TN-System vorzusehen, wobei der gesonderte End-Stromkreis, der den Anschlusspunkt für das Fahrzeug versorgt, als TN-S-System (terre neutre séparé – „separate neutrale Erde“) ausgebildet sein muss, dh dass von der Stromquelle zum Verbraucher Schutzleiter und Neutralleiter getrennt geführt werden. Als Stromquelle ist ein Trenntransformator mit festem Übersetzungsverhältnis einzusetzen.