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Dokument-ID: 1032251
7.3.1 Verstoß gegen die Bauarbeiterschutzverordnung (BauV)
Die Bauarbeiterschutzverordnung gilt für die Beschäftigung von Arbeitnehmern auf Baustellen und enthält in seinen 164 Paragraphen die wichtigsten Bestimmungen über die Anforderungen und Maßnahmen betreffend die Vornahme von Bauarbeiten.